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Das Zivilrecht in Deutschland

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JustitiaDie deutsche Rechtsprechung untergliedert sich in das Strafrecht und Zivilrecht.
Beim Strafrecht geht es in erster Linie darum einen Täter zu bestrafen und zu verurteilen wobei das Zivilrecht eher so aufgebaut ist, dass zwar ein Urteil gefällt wird, aber es zu keiner direkten Verurteilung kommt. Das Zivilrecht oder auch Privatrecht genannt, wird in Teilbereiche getrennt und klärt Streitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen auf. Doch auch hier gibt es gesellschaftliche Faktoren, die die eigentliche Freiheit des Willens eingrenzen können. Dafür kann eine Monopolstellung verantwortlich sein oder aber die finanziellen Möglichkeiten jedes Einzelnen. Schließlich lässt sich in der heutigen Zeit eine Rechtsprechung im Zivilrecht nur dann durchsetzen, wenn man das nötige Geld und den Willen dazu hat. Je nach Teilbereich unterliegt die Rechtsprechung grundlegenden Regeln, die es einzuhalten gilt.

Aufgliederung des Zivilrechts in Teilbereiche

Das Zivilrecht wird bei diesem System in 5 Teilbereiche untergliedert, um die Bearbeitung der einzelnen Fälle überschaubar zu halten. Als erstes bildet sich der allgemeine Teil, in dem alles zusammengefasst wird, was in die anderen Bereiche nicht hinein zu gehören scheint. Darunter fallen die Grundlagen des Privatrechts, das Personenrecht zwischen natürlichen oder juristischen Personen, zeit bezogener Fälle, Stellvertretungen und die allgemeine Leere vom Rechtsgeschäft. Beim Rechtsgeschäft geht es insbesondere um spezielle Willenserklärungen, Verträge und Geltungsvoraussetzungen. Als weitere Teilbereiche des Zivilrechts zählt das Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. All diese Rechtssysteme sind grundlegend nur auf das Bürgerliche Recht ausgelegt.
Da für jeden Rechtszweig bestimmte Einrichtungen zuständig sind, kann man das Zivilrecht auch in Institutionen aufteilen. Zum einen gibt es das Personen- und Familienrecht, dem das allgemeine Personenrecht und Familienrecht unterstellt sind. Als zweite Institution bildet sich das Sachenrecht, dem das Schuldrecht, persönliche Sachenrecht und Erbrecht untergeordnet sind. Die dritte und letzte Institution bezieht sich mit dem großen Bereich der Klagen. Hier laufen sämtliche Klageschriften aus allen Teilbereichen zusammen, wodurch die Bearbeitung hin und wieder etwas länger dauern kann.

Sonderformen des Zivilrechts

Auch im Zivilrecht gibt es Teilbereiche die gesonderten Bestimmungen unterliegen. Das Handelsrecht fällt zum Beispiel darunter, in dem es um das Recht der Kaufleute und deren Handelsgeschäfte geht. Die Firmengründung zählt genauso dazu, wie das Recht von kaufmännischen Angestellten oder die Grundlagen von Personen- oder Kapitalgesellschaften. Das Handelsrecht ist deshalb eher als schwierig zu betrachten, da Streitfälle auf Grundlage des normalen Zivilrechts betrachtet werden, aber dennoch die Spezifikation zum Handel nicht übersehen werden darf.
Neben dem Handelsrecht unterliegt auch das Arbeitsrecht einer gesonderten Betrachtung. Hierbei werden Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt, wobei die Rechtsprechung so ausgelegt ist, dass diese oft zu Gunsten des Arbeitnehmers entscheidet.
Das Mietrecht gilt auch als eine Sonderform, wobei man hierzu aber sagen muss, dass das Mietrecht in vielerlei Hinsicht bereits im Schuldrecht mit verhandelt wird. Gleiches gilt auch für das Wertpapierrecht. Dieses steht in direkter Beziehung zum Handelsrecht und wird in der Regel bereits dort mit aufgeklärt.

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