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Das Rechtssystem in Deutschland

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Richter GesetzbuchDass der deutsche Staat auf einem Rechtssystem beruht, ist uns allen bekannt. Doch was genau steckt dahinter, wie kam es dazu und wie werden rechtliche Angelegenheiten heute geregelt?

Grundlage unseres aktuell gültigen Rechtssystems in Deutschland ist die Demokratie. Sie ist fest im Grundgesetz verankert und definiert. Die hierin beschriebene Frei- und Gleichheit aller Bürger soll durch die anwährende klassische Gewaltenteilung in Legislative (“gesetzgebende Gewalt”), die Judikative (“Recht sprechende Gewalt”) sowie die Exekutive (“ausführende Gewalt”) sichergestellt werden. Diese drei Gewalten handeln unabhängig voneinander und kontrollieren sich in ihrer Macht gegenseitig. Einem Missbrauch wird so entgegengewirkt. Der Ursprung dieser Gewaltenteilung liegt in der französischen Revolution Ende des ausgehenden 18. Jahrhunderts. Zunächst hatten die Aufklärer – und später immer größer werdende Teile des Volkes – sich gegen den absolutistisch regierenden Monarchen und für eine gerechtere Staatsform aktiviert. Um die moderne Gewaltenteilung in Deutschland zu regeln, wurde darauf über die Jahrzehnte ein umfassendes Rechtssystem ausgearbeitet. Ziel ist es, den inneren und äußeren Frieden zu sichern. Da der innere Frieden von unvermeidbaren Konflikten innerhalb der Gesellschaft bedroht ist, sollen schlichtende Instanzen diese Konflikte ruhig und gerecht beilegen. Gleichzeitig dienen geltende Gesetze und drohende Sanktionen als Vorsorge gegen Rechtsverstöße.

Unterteilung von Privatrecht und öffentlichem Recht

Da der Bereich des Rechts sehr weit gefächert ist, unterteilt man hier in privates und öffentliches Recht. Als Synonym zum Privatrecht sind auch die Begriffe “Zivilrecht” und “Bürgerliches Recht” gängig. Grundlage ist dementsprechend das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB. Es befasst sich mit allen Rechtsfragen, die zwischen den Bürgern, also natürlichen Personen, aufkommen. Dazu zählen das Schulrecht, das Familien- und das Erbrecht, das Sachenrecht sowie ein allgemeiner Teil. Dieser allgemeine Teil beschreibt die jeweiligen Grundlagen und die Rechte und Pflichten jeder einzelnen Person. Zudem werden hier Fristen und Termine festgelegt und die Lehre vom Rechtsgeschäft erklärt, zum Beispiel alle Voraussetzungen, um einen rechtswirksamen Vertrag abschließen zu können. Demgegenüber ist öffentliche Recht nicht in allen Punkten klar abgrenzbar. Grundsätzlich befasst es sich jedoch mit allen Rechtsfragen, die zwischen Privatpersonen und öffentlichen Institutionen aufkommen. Zusätzlich beschreibt das öffentliche Recht alle organisatorischen Angelegenheiten des Staats. Dazu zählen beispielsweise die Bestimmungen über Ordnungswidrigkeiten, Strafzettel oder auch das Dienstverhältnissen zwischen Beamten und Staat.

Das Strafrecht

Das Strafrecht umfasst die Dinge, die im deutschen Rechtssystem untersagt sind und die Sanktionen, die bei Zuwiderhandlungen verhangen werden können. Dies sind in der Regel Geld- und Freiheitsstrafen, denn die Todesstrafe gibt es in unserem deutschen Rechtsbereich nicht mehr. Bei jugendlichen Straftätern bis 14 Jahren greift hierbei noch das Jugendstrafrecht. Das Eigentum und die körperliche sowie geistige Unversehrtheit aller Bürger werden so weitestgehend geschützt. Gerichte auf unterschiedlichen Ebenen greifen als schlichtende Instanz dann ein, wenn Bürger und Bürgerinnen oder Institutionen ihre Rechte nicht gewahrt sehen. Hierzu werden alle Seiten der Streitparteien berücksichtigt und nach Ermessen ein anfechtbares Urteil auf Rechtsgrundlage gefällt.

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