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Flexi-Gesetz – was es ist und wie es funktioniert

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Seit dem Inkrafttreten des Flexi-Gesetzes und der Nachbesserung 2009 stehen nun einer großen Zahl von Arbeitnehmern viele Möglichkeiten offen, ihre Lebensarbeitszeit in größerem Rahmen selbst zu planen. Die Möglichkeit bezahlter Freistellungen, in denen das Arbeitsverhältnis weiterläuft, eröffnet nicht nur die Möglichkeit, Auszeiten zu nehmen, sondern auch sich bezahlt weiterzubilden oder früher in den Ruhestand zu gehen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung – seltener in einzelvertraglichen Vereinbarungen mit bestimmten Mitarbeitern – der Führung eines Zeitwertkontos und flexibler Arbeitszeit zustimmt.

Geld versus Zeit

Das Wertguthaben auf dem Arbeitszeitkonto kann entweder in Stunden oder in Geldbeträgen geführt werden. Beides hat seine Vor- und Nachteile, der Gesetzgeber erachtet allerdings die Führung in Zeitwerten als die bessere, weil sie für den Arbeitnehmer transparent ist, und mit einer Steigerung des Gehalts während der Ansparzeit auch eine Steigerung des finanziellen Wertes der einzelnen Stunden verbunden ist. Die gängige Praxis ist allerdings derzeit noch das Führen in Geldbeträgen.
Eingebracht werden kann in das Zeitkonto praktisch alles, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber enthält: Das reicht von Teilen der laufenden Bezüge, als Arbeitsentgelt und Sonderzahlungen, bis hin zur Weihnachts- oder Urlaubsentschädigung. Urlaubstage, Überstunden und Mehrarbeit können als Zeitwerte in das Zeitkonto eingebracht werden. Eine Beratung zu Zeitwertkonten bietet auch www.heldt-zuelch.de an. Für den Arbeitnehmer ist bei der Einbringung von Zeitwerten der aktuelle Stundenlohn die Berechnungsbasis, zu der Zeit, wo diese Zeitwerte geleistet werden – nicht der Stundenlohn zu der Zeit, wo sie eventuell entnommen werden.

Störfälle und Insolvenzsicherung

Als Störfall bezeichnet der Gesetzgeber alle jene Gründe, die zum Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis führen – als Kündigung, Pensionierung, Tod und Invalidität. Bei einem Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber steht es diesem frei, der Übertragung zustimmen, wenn ein ähnliches Modell vorhanden ist – ansonsten wird das angesparte Wertguthaben in einer Summe dem Arbeitnehmer ausbezahlt.
Der Arbeitgeber ist darüber hinaus verpflichtet, das durch Arbeitsentgelt oder Arbeitszeit erlangte Wertguthaben inklusive des Gesamtsozialversicherungsbeitrages gegen Insolvenz zu sichern. Dafür gibt es gesetzliche Vorschriften, die erfüllt sein müssen. In den meisten Fällen dient dabei ein Treuhandmodell der Insolvenzsicherung von Zeitwertkonten.

Es gibt beim Flexi-Gesetz nicht wenige Vorschriften und gesetzliche Grundlagen, die man auch als Arbeitnehmer einhalten muss. Gute Information und ausführliche Beratung ist hier auf jeden Fall wichtig, um nicht einen Nachteil zu erleiden, und das Maximum aus seiner angesparten Arbeitszeit machen zu können.

Foto im Artikel von: Forgiss – Fotolia


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