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Aktuelle Schwerpunkte im Familienrecht
Was in Hamburg Recht ist, muss in Köln oder München billig sein. Anders als etwa beim Thema Kinder und Schule gilt dies beim Thema Kinder und Unterhalt, Scheidungen, dem Sorgerecht oder Besuchszeiten. Die neuesten Entwicklungen im Bereich des Familienrecht.
Neue Regeln: das gemeinsame Sorgerecht bei Unverheirateten
Mit einer Änderung des Sorgerechts bei unverheirateten Paaren sollen vor allem die Rechte von ledigen Vätern gestärkt werden. Bisher ist für ein gemeinsames Sorgerecht zwingend notwendig, dass die Mutter des Kindes einer solchen Regelung zustimmt. Da diese Regelung aber gegen das Diskriminierungsverbot verstößt haben sich die Spitzen der Koalition am 4. März 2012 darauf verständigt, hier eine für die betroffenen Väter günstigere und auch einfachere Regelung zu treffen. Zwar wird im Falle einer Weigerung der Kindesmutter weiterhin eine gerichtliche Entscheidung notwendig sein, diese wird aber im beschleunigten Verfahren ergehen. Das Gericht kann dann schriftlich entscheiden. Weiterhin fallen die Anhörung der Eltern sowie des Jugendamtes als zwingende Voraussetzungen des bisherigen Verfahrens fort. Dem Vater soll regelmäßig dann ein Sorgerecht zugesprochen werden, wenn keine Gründe, wie etwa eine Gefährdung des Kindeswohls, dagegen sprechen.
Eheverträge sind änderbar
Am 27.02.2012 entschied der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen XII ZR 139/09, dass Eheverträge nachträglich geändert werden können, welche die lebenslange Zahlung von Unterhalt im Trennungsfall vorsehen. Aufgrund des im Jahr 2008 reformierten Unterhaltsrechts, sei eine Reduzierung des Unterhalts im Nachhinein oder eine nachträgliche Befristung von Zahlungen möglich. Im dem Gericht vorliegenden Fall ging es um einen Zahnarzt, der per notariellem Vertrag seiner Frau eine lebenslange Unterhaltszahlung in Höhe von 40 Prozent der Einnahmen seiner Praxis zugesagt hatte. Die Ehe, aus welcher zwei Kinder hervorgingen, wurde im Jahr 1999 geschieden. Der Fall wurde durch den Bundesgerichtshof an das Oberlandesgericht zurück verwiesen, da zu prüfen sei, ob durch die Gesetzesänderung eine “Störung der Geschäftsgrundlage” entstanden sei oder nicht.
Das Verfahren ist daher weiterhin in der Schwebe. Je nach Ansicht des Oberlandesgerichts wird sich entscheiden, ob die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung von Eheverträgen auch in Hamburg Recht wird. Gleiches gilt für die Rechte unverheirateter Väter, da die geschilderte Regelung sich weiterhin im Stadium der geplanten Rechtsänderung befindet.
Angabe zum Foto: Deklofenak – Fotolia
Das Zivilrecht in Deutschland
Die deutsche Rechtsprechung untergliedert sich in das Strafrecht und Zivilrecht.
Beim Strafrecht geht es in erster Linie darum einen Täter zu bestrafen und zu verurteilen wobei das Zivilrecht eher so aufgebaut ist, dass zwar ein Urteil gefällt wird, aber es zu keiner direkten Verurteilung kommt. Das Zivilrecht oder auch Privatrecht genannt, wird in Teilbereiche getrennt und klärt Streitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen auf. Doch auch hier gibt es gesellschaftliche Faktoren, die die eigentliche Freiheit des Willens eingrenzen können. Dafür kann eine Monopolstellung verantwortlich sein oder aber die finanziellen Möglichkeiten jedes Einzelnen. Schließlich lässt sich in der heutigen Zeit eine Rechtsprechung im Zivilrecht nur dann durchsetzen, wenn man das nötige Geld und den Willen dazu hat. Je nach Teilbereich unterliegt die Rechtsprechung grundlegenden Regeln, die es einzuhalten gilt. (weiterlesen…)