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Das Zivilrecht in Deutschland

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JustitiaDie deutsche Rechtsprechung untergliedert sich in das Strafrecht und Zivilrecht.
Beim Strafrecht geht es in erster Linie darum einen Täter zu bestrafen und zu verurteilen wobei das Zivilrecht eher so aufgebaut ist, dass zwar ein Urteil gefällt wird, aber es zu keiner direkten Verurteilung kommt. Das Zivilrecht oder auch Privatrecht genannt, wird in Teilbereiche getrennt und klärt Streitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen auf. Doch auch hier gibt es gesellschaftliche Faktoren, die die eigentliche Freiheit des Willens eingrenzen können. Dafür kann eine Monopolstellung verantwortlich sein oder aber die finanziellen Möglichkeiten jedes Einzelnen. Schließlich lässt sich in der heutigen Zeit eine Rechtsprechung im Zivilrecht nur dann durchsetzen, wenn man das nötige Geld und den Willen dazu hat. Je nach Teilbereich unterliegt die Rechtsprechung grundlegenden Regeln, die es einzuhalten gilt.
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